Hintergrund: In einem Akt zivilen Ungehorsams haben wir am 23. Juli 2018 die Startbahn im Atomwaffenstützpunkt Büchel betreten, um mit Gesang und Musikinstrumenten die Übungsflüge der Bundeswehr zu blockieren. Solch ein ziviler Ungehorsam mit gerichtlichem Nachspiel ist für uns die effektivste Weise, um auf die Gefahren von Atomwaffen aufmerksam zu machen und die deutsche Atomwaffenpolitik in Frage zu stellen. Zuerst haben wir uns am 12. Dezember 2018 vor dem Amtsgericht Cochem verantwortet, dann in der 2. Instanz am 4. Februar 2020 vor dem Landgericht Koblenz.
19. Februar 2020, 10:00 Uhr: Zweiter Teil der öffentlichen Berufungsverhandlung Landgericht Koblenz, Karmeliterstr. 14, Sitzungssaal 105.
Zuvor Mahnwache um 9:00 vor dem Gerichtsgebäude.